Sonderprogramm des Bundes für Kinder- und Jugendarbeit mit Übernachtungsangeboten

Ab dem 1. September können Anträge für das oben genannte Sonderprogramm gestellt werden.
Mit einem 100-Millionen-Euro-Sonderprogramm unterstützt das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend kurzfristig gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung und der Kinder- und Jugendarbeit, die aufgrund von Einnahmeausfällen durch die Corona-Pandemie wirtschaftlich bedroht sind. Davon stehen 75 Millionen Euro für Tagungs- und Freizeithäuser zur Verfügung.
Evangelische Tagungs- und Freizeithäuser, die freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind, reichen ihre Anträge ab sofort über die aej ein. Senden Sie ihren Antrag bitte an <LINK haeuserfoerderung@aej-online.de>haeuserfoerderung@aej-online.de.</link> Die Links zum Antragsformular, den Richtlinien und den FAQ’s finden sie nachfolgend.
Antragsfrist bei der aej ist der 21.09.2020
Antragsberatung erhalten Sie bei Heiner Witte unter der Rufnummer 0162- 18 33 012 oder per Mail an <LINK h.witte@ehin.de>h.witte@ehin.de</link>.
Downloads
<LINK file:2670 _blank "download" "Initiates file download">Richtlinie für Zuschüsse des Bundes im „Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit, langfristiger internationaler Jugendaustausch“</link>
<LINK file:2671 _blank "download" "Initiates file download">Formblätter für antragstellende Einrichtungen
</link>
FAQs
Fragen zu den Modalitäten des "Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit" - Teil A beantwortet diese Übersicht: